Sehr geehrte Eltern,
seit dem 01.03.2020 ist das Masernschutzgesetz des Bundes in Kraft getreten.
Wir als Schule sind verpflichtet den Impfschutz aller Mitarbeiter der Joachim-Neander-Schule, aber auch all unserer SchülerInnen nachzuhalten.
Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten
die von den "Ständigen Impfkommission" empfohlenen Masernimpfungen vorweisen müssen.
Eltern, die ihre in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder nicht impfen lassen,
begehen eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit einer Geldbuße rechnen. Ggf. kann auch ein Betretungsverbot angeordnet werden.
Wird ein solcher Nachweis nicht erbracht, so müssen wir als Schule dies dem zuständigen Gesundheitsamt melden.
So können Sie den Masernschutz bei uns nachweisen:
Ärztliche Bescheinigung
Einen Immunitätsnachweis oder den Nachweis über eine vorliegende Kontraindikation erhalten Sie von Ihrem zuständigen Arzt.
Der Arzt kann eine eigene Bescheinigung erstellen
oder Sie können unsere
Blanko-Bescheinigung nutzen.
Diese finden Sie hier (
Blanko-Bescheinigung Masernschutz).
oder
Impfbuch Ihres Kindes
Sie bringen das Impfbuch (keine Kopie) Ihres Kindes in der Schule vorbei, so dass wir eine
entsprechende Prüfung des Masernschutzes vornehmen können.
Hier finden Sie noch weitere Informationen zum Thema Masernschutz:
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