Natürlich kommt es vor, dass Ihr Kind einmal krank wird und es nicht zur Schule kommen kann. Im Krankheitsfall müssen Erziehungsberechtigte ihr Kind unverzüglich am Tag des Fehlens (bis spätestens um 7.50 Uhr) bei uns in der Schule mündlich krankmelden, per Anruf in unserem Sekretariat (Alle A-Klassen) oder auf dem OGShandy (Alle GTK, also die […]
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