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Krankheit

Natürlich kommt es vor, dass Ihr Kind einmal krank wird und es nicht zur Schule kommen kann. Im Krankheitsfall müssen Erziehungsberechtigte ihr Kind unverzüglich am Tag des Fehlens (bis spätestens um 7.50 Uhr) bei uns in der Schule mündlich krankmelden, per Anruf in unserem Sekretariat (Alle A-Klassen) oder auf dem OGShandy (Alle GTK, also die B und C-Klassen). Es ist auch möglich eine SMS auf das jeweilige OGS-Handy zu schicken. Bei Geschwisterkindern sind beide OGSen zu informieren und zwei Entschuldigungsbriefe zu schreiben. Sollten Sie Ihr Kind nur mündlich entschuldigen, so ist es zusätzlich erforderlich, dass Sie unserer  Schule zeitnah eine schriftliche Entschuldigung zukommen lassen, warum Ihr Kind die Schule nicht besuchen konnte. Bei einer Erkrankung ist die Angabe „Krankheit“ ausreichend. Die Art der Erkrankung muss nicht angegeben werden. Eine Blanko-Vorlage für eine Entschuldigung finden Sie hier (Entschuldigung - Blanko Vorlage). Es ist auch möglich über eine Mail an unsere Schule sein Kind zu entschuldigen. Dann wird keine weitere schriftliche Entschuldigung benötigt. Bei Zweifeln, ob ein Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht die Schule besucht, kann die Schule von den Eltern verlangen, dass Sie ein ärztliches Attest vorlegen. Begründete Zweifel können beispielsweise durch häufiges unentschuldigtes Fehlen entstehen. Die Schulferien müssen eingehalten werden, d.h. sie dürfen nicht eigenmächtig verkürzt oder verlängert werden. Vor und nach den Ferien gilt ein grundsätzliches Beurlaubungsverbot. Fehlt ein Kind zu diesen Zeiten, so ist ein Attest notwendig! Zusätzlich gilt an unserer Schule, dass Sie ab dem 3. Fehltag hintereinander ein ärztliches Attest bei uns in der Schule vorlegen müssen.   Was passiert bei einer Verletzung der Schulpflicht? Wenn Ihr Kind die Schule nicht besucht, obwohl es nicht krank ist und auch kein anderer wichtiger Grund vorliegt, werden Sie als Eltern zunächst von der Schule aufgefordert, die Fehlzeiten durch die Angabe eines Grundes schriftlich zu entschuldigen. Kommen Sie der Aufforderung nicht nach, so muss die Schule gegen Sie ein Bußgeldverfahren eröffnen. Da dies ein kostspieliges Verfahren ist, empfiehlt es sich, es nicht soweit kommen zu lassen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Kooperation. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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