Es kann vorkommen, dass Sie Ihr Kind aus einem wichtigen Grund vom Schulbesuch beurlauben lassen müssen. In diesem Fall stellen Sie bitte rechtzeitig einen schriftlichen Antrag an die Joachim-Neander-Schule.
Bitte führen Sie in diesem Antrag auf, warum Ihr Kind beurlaubt werden soll und für welchen Zeitraum.
Die Gründe warum eine Beurlaubung erfolgen kann sind im Schulgesetz NRW festgelegt. Für eine Verlängerung des Urlaubes oder ein vorzeitiges Antreten einer Urlaubsreise wird
keine Beurlaubung erteilt. Das gleiche gilt für eine Beurlaubung vor oder im Anschluss an die Ferien oder Feiertagen oder Wochenenden.
Hier entscheidet im Einzelfall aber die Schulleitung, ob ein wichtiger Grund vorliegt um eine Beurlaubung zu genehmigen.
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