Wenn Ihr Kind eine
ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule besucht, in die es jetzt aufgenommen werden soll,
kann es andere Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte oder weitere in der Schule tätige Personen anstecken.
Außerdem sind gerade Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (möglicherweise mit Komplikationen) zuziehen.
Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre
Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten,
wie sie das Infektionsschutzgesetz (IfSG) vorsieht.
In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben.
Deshalb bitten wir Sie stets um
Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Hier erhalten Sie das Merkblatt zum Infektionsschutzgesetz bezüglich Plichten, Verhaltens- und Vorgehensweisen.
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