Meldepflicht:
Sollten Sie bei Ihrem Kind Läuse feststellen, so informieren Sie bitte umgehend die Schule.
Setzen Sie sich bei einem „Läuse- und/oder Nissenbefall (weiße/rötliche Eier der Läuse)“ ggf. mit Ihrem zuständigen Haus- bzw. Kinderarzt in Verbindung.
Schicken Sie Ihr Kind nur in die Schule, wenn es „
lausfrei“ ist.
Läusefall in der Klasse:
Sollten in der Klasse Läuse auftreten, so erhalten Sie vom Klassenlehrer eine entsprechende Information.
Bitte kontrollieren Sie daraufhin die Haare Ihres Kindes
sorgfältig, um eine Verbreitung zu vermeiden.
Wiederteilnahme am Unterricht:
Um Ihr Kind nach einem Lausbefall wieder am Unterricht teilnehmen zu lassen,
benötigen wir eine
schriftliche Bestätigung von Ihnen, dass Ihr Kind wieder „lausfrei“ ist und Sie das Kind entsprechend behandelt haben.
Bitte geben Sie Ihre schriftliche Bestätigung bitte
zeitnah in der Schule ab.
Sollte keine Bestätigung von Ihnen vorliegen, so müssen wir Ihr Kind wieder nach Hause schicken.
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