Neue Information zur Ferienbetreuung (Stand: 18.03.2020):
NOTFALLBETREUUNG in der 1. und 2. Osterferienwoche:
Für die 1. und 2. Woche der Osterferien 2020 findet eine Notfallbetreuung für die Kinder statt,
deren Eltern in den „systemrelevanten“ Berufen arbeiten.
Welche Berufe das sind ist allen Eltern per Mail mitgeteilt worden.
Für alle anderen Kinder ist keine Betreuung in der Schule möglich.
Die Eltern der Kinder, die momentan betreut werden, brauchen nicht erneut eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers einzureichen.
Die bisherige Bescheinigung gilt auch für die kommenden Osterferien.
Hinweis:
Alle bisherigen Anmeldungen zur Osterferienbetreuung sind leider damit ungültig und können nicht berücksichtigt werden.
Wer bereits entsprechende Kautionen gezahlt hat, der bekommt diese natürlich zurück!